
Herzlich Willkommen
auf meiner Internetseite „Gefahrgutberatung Taunus“.
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regelmäßig erweitert und aktualisiert.“


Gefahrgutbeauftragter
Ich biete die Übernahme der Tätigkeit als externer Gefahrgutbeauftragter in Ihrem Unternehmen für die folgenden Verkehrsträger an:
– Straße
– Eisenbahn
– Binnenschifffahrt
– Seeverkehr

Unterweisungen nach Kapitel 1.3 ADR/ RID/ ADN/ IMDG-Code
Gem. Kapitel 1.3 ADR/ RID/ ADN/ IMDG-Code müssen alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, unterwiesen sein.

Schulung von beauftragten Personen
Führungskräfte und beauftragte Personen im Unternehmen nehmen Pflichten des Unternehmers wahr und müssen dementsprechend im Bereich Beförderung gefährlicher Güter besonders geschult und unterwiesen sein.